GESLOR – Gemeinsame Schulstrukturen Langendorf, Oberdorf, Rüttenen
Abmeldung
Sie ziehen in eine Gemeinde ausserhalb des GESLOR-Schulkreises. Dann melden Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit dem Abmeldeformular. So können wir die notwendigen Schritte rechtzeitige in die Wege leiten, damit ihrem Kind am neuen Schulort ein reibungsloser Start gelingt.
Absenzen
Bei Krankheit, Arzt- oder Zahnarztbesuch erwarten wir eine frühzeitige telefonische oder schriftliche Benachrichtigung. Bitte informieren sie die Klassenlehrperson rechtzeitig, wenn möglich vor Unterrichtsbeginn. Bei längeren oder wiederholten Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis verlangen.
Anmeldung
Neuanmeldungen von Schülerinnen und Schülern melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten bitte so früh wie möglich und mit dafür vorgesehenen Anmeldeformular der Schulverwaltung. Ein geregeltes Anmeldeverfahren dient der zuverlässigen und raschen Erfassung aller wichtigen Personendaten und dem qualitativ guten Informationsaustausch zwischen ehemaligen und zukünftigen Schulen der Kinder und Jugendlichen.
Beitragsreduktion für Lager und Spezialwochen
Anspruch auf eine Ermässigung von Elternbeiträgen für Lager oder Spezialwochen kann geltend gemacht werden, wenn eine Familie mehrere schulpflichtige Kinder hat und sich in finanziellen Engpässen befindet. Das entsprechende Antragsformular ist schriftlich bei der Klassenlehrperson einzureichen. Danach wird die zuständige Schulleitung überprüfen und beurteilen, ob ein Anspruch auf eine Beitragsreduktion besteht.
Convertibles an den Schulen GESLOR
In fast jedem Beruf sind heute Grundkenntnisse in der Anwendung von ICT-Mitteln unabdingbar. ICT-basierte Kommunikation findet im täglichen privaten und beruflichen Leben in immer höherem Masse statt und setzt einen verantwortlichen Umgang mit dieser Technologie voraus. Die Schule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler entsprechend auf ein Leben mit ICT (englische Abkürzung für Informations- und Kommunikationstechnologien) und den damit verbundenen Medien vorzubereiten. Längst nicht allen Kindern steht zu Hause ein geeignetes technisches Gerät zur Verfügung, das sie zum Lernen und Üben verwenden können. Mit 1 : 1-Computing (persönliches Endgerät pro Schülerin und Schüler ab der 5. Klasse) wird die Chancengleichheit gefördert und eine digitale Spaltung verhindert. Vor der Übernahme der persönlichen Geräte wird den Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Convertibles und der Umgang mit digitalen Medien eingehen erklärt.
Mit dem Unterzeichnen der Nutzungsordnung für 1 : 1-Computing an den Schulen GESLOR wird von den Schülerinnen, Schülern und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten das Einverständnis zur zielgerichteten Verwendung der Convertibles und zum sorgsamen Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien bestätigt.
Deutsch als Zweitsprache
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich an Kinder ohne oder mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache. Der DaZ-Unterricht vermittelt den gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache und fördert die Integration in den Kindergarten und in die Schule. Der DaZ-Unterricht unterstützt Kinder beim Aufbau der notwendigen Kenntnisse der Unterrichtssprache, so dass sie dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.
Dispensationen
Begründete Dispensationen bis vier Halbtage kann die Klassenlehrperson gewähren. Begründete Dispensationen für mehr als vier Halbtage sind durch die Schulleitung zu bewilligen. Bitte reichen sie frühzeitig ein Dispensationsgesuch ein.
Disziplinar-Reglement
Es ist verboten, sich bei angebrochener Nachtzeit auftragslos auf den Strassen, dem Turnplatze und anderen öffentlichen Plätzen herumzutreiben. Ferner ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Beachten sie bitte das vollständige Disziplinar-Reglement.
Dolmetscherin oder Dolmetscher
Damit Eltern ohne oder mit nur geringen Deutschkenntnissen aktiv bei wichtigen schulischen Entscheidungen ihres Kindes mitreden können, empfiehlt sich der Einsatz von interkuturellen Dolmetscherinnen oder Dolmetschern.
Die Klassenlehrperson entscheidet vor einem wichtigen Elterngespräch gemeinsam mit den Eltern über die Notwendigkeit einer Übersetzungsperson. Die Klassen- oder entsprechende Fachlehrperson organisiert eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher und bestätigt den Eltern den vereinbarten Termin.
Wenn Eltern, ohne vorherige Abmeldung dem Gespräch fernbleiben, werden ihnen die der Schule entstandenen Kosten weiterverrechnet. Eine allfällige Abmeldung hat mindestens zwei Arbeitstage vor dem jeweiligen Besprechungstermin zu erfolgen.
Einverständniserklärung Website
Unsere Website enthält neben den wichtigsten Informationen auch Bilder von Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Wir verzichten generell auf Nennung der Namen von Kindern. Aus Gründen des Persönlichkeits-, Daten- und Urheberrechtsschutzes benötigen wir die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, um Bilder von Kindern und Jugendlichen auf unserer Website zu veröffentlichen. Wir bitten Sie, die entsprechende Einverständniserklärung auszufüllen und unterzeichnet an die Schulverwaltung zu senden.
Ferienplan
Eine Übersicht über die Schulferien und unterrichtsfreie Tage für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 finden sie hier.
GESLOR-Haus
Jokertage
Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben. Die Gesamtschulleitung und die kommunale Aufsichtsbehörde der Schulen GESLOR haben Bestimmungen erlassen, an welchen Tagen keine Jokertage bezogen werden können. Bitte beachten Sie das entsprechende Reglement.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten geben den Bezug von Jokertagen mindestens eine Woche im Klapp ein.
Klapp
Informationen, die konkret, unmittelbar, zielorientiert sowie interessen- und sachbezogen sind, haben die besten Chancen bei den Empfängerinnen und Empfängern als wichtig erkannt zu werden. Eine gute Kommunikation zwischen Schule und Eltern und umgekehrt ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die gute
Zusammenarbeit. Daher ist es den Schulen GESLOR wichtig, die Informations- und Kommunikationsmittel laufend zu optimieren.
Mit Klapp wurde ein Kommunikationstool entwickelt, die eine einfache, effiziente Kommunikation zwischen Lehrpersonen und Eltern oder Schulverwaltung/Schulleitung und Eltern ermöglicht.
Eltern können auch Absenzenmeldungen an die Klassenlehrperson via Klapp
melden oder auch den Bezug von Jokertagen eingeben.
Kindergarten
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er ist vielfältig und fördert die Kinder gezielt und individuell in allen Lebensbereichen. Dem Flyer von Verband Lehrerinnen und Lehrer Solothurn können Sie weitere Informationen entnehmen.
Kommunikations- und Konfliktlösungsablauf
Kommunikation bildet die Grundlage für gute Zusammenarbeit in jeder Organisation. Ein guter, offener, wertschätzender Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrpersonen, Schulleitung, Behördenmitglieder, Mitarbeitende der technischen Dienste und Dritte, ist die beste Grundlage für eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit. Bitte beachten Sie das Konzept zum Kommunikations- und Konfliktlösungsablauf der Schulen GESLOR.
Kompetenzorientierte Beurteilung
Der Lehrplan 21 legt fest, welche Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler in jedem Fachbereich und in jedem Zyklus erwerben und wie diese beurteilt werden sollen. Ganzheitliche Entwicklung durch Förderung und Forderung steht bei GESLOR im Mittelpunkt.
Im Merkblatt zur kompetenzorientierten Beurteilung an Schulen GESLOR sind ein paar wichtige Werte aufgeführt.
Kopfläuse
In einer Klasse werden Kopfläuse beziehungsweise Nissen festgestellt. Aus diesem Grund ist eine Kontrolle in regelmässigen Abständen für alle Kinder, respektive Behandlung für Kinder mit Kopfläusen dringend notwendig. Im Merkblatt zur Behandlung von Kopfläusen sind die notwendigen Informationen zu finden.
Leitbild
In unserem neuen Leitbild haben wir gemeinsam unsere Visionen und Ziele einer modernen Schule, die am Puls der Zeit agiert, festgehalten. Bitte klicken Sie auf das Bild und haben Sie sich ein paar Sekunden Geduld.
Logopädie
Das Arbeitsfeld einer Logopädin oder eines Logopäden umfasst die Abklärung, Beratung und Therapie von Kindern mit Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache. Ziel der Logopädie ist eine Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit des Kindes. Zur Früherkennung und Kontrolle werden im Kindergarten logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt. Eine Anmeldung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Eine Anmeldung kann durch die Lehrpersonen, die Kinderärztinnen oder Kinderärzte sowie durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Das Vorgehen, die Häufigkeit und die Dauer der Therapie werden individuell auf das Kind abgestimmt.
MS-Teams
Matthias Steinmann hat eine Videoanleitung zur Einrichtung von MS-Teams für Schülerinnen und Schüler der GESLOR erstellt. Damit gelingt es bestimmt, den Zugang zu MS-Teams einzurichten.
Mutationen
Sie ziehen innerhalb der GESLOR-Gemeinden um, Familienverhältnisse oder Namen ändern sich. Dann füllen sie bitte das Mutationsformular aus und senden dieses an die Schulverwaltung.
Richtlinien IT-Infrastruktur
Die Schulen GESLOR stellen allen Schülerinnen und Schülern ein Konto für den Zugriff aufs Intranet und zum Versenden bzw. Empfangen von E-Mails zur Verfügung. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist für sein Konto selbst verantwortlich. Bitte beachten sie die Richtlinien zur IT-Infrastruktur, die Verantwortlichkeiten sowie die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. Mit ihrer Unterschrift erklären sie, die Nutzungsvorschriften zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten. Wir bitten sie, die Richtlinien IT-Infrastruktur unterzeichnet an die Schulverwaltung zu senden.
Schulbesuche
An den Schulen GESLOR ist das ganze Jahr «Tag der offenen Türen». Wir freuen uns jederzeit auf Schulbesuche von Eltern, Grosseltern, Verwandten und Bekannten. Sehr gerne gewähren wir ihnen einen Einblick in den schulischen Alltag und unsere wertvolle Arbeit mit ihren Kindern.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit leitet ihren Auftrag aus der Kinder- und Jugendhilfe ab. Schulsozialarbeit zielt insgesamt auf die dauerhafte Verankerung sozialpädagogischer Kompetenzen in der Schule ab. Ziel ist die professionelle Ergänzung der schulischen Erziehung durch Öffnung der Schule für Anliegen der Schülerinnen und Schüler. Schulsozialarbeit ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie den Lehrpersonen auf der Basis von sozialpädagogischen Wissens- und Handlungskompetenzen.
Beachten Sie bitte den Flyer zur Schulsozialarbeit an den Schulen GESLOR und kontaktieren sie bei Bedarf den Schulsozialarbeiter der Schulen GESLOR, Sven Nyffenegger, telefonisch auf 079 502 45 56 oder per E-Mail.
Schulvereinbarung
Die Schulvereinbarung stellt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auf eine gemeinsame, verbindliche Basis. Sie legt die Grundregeln für eine motivierende und disziplinierte Schulkultur fest und beugt möglichen Konflikten vor. Die Schulvereinbarung richtet sich nach dem Leitbild der Schule, dem Volksschulgesetz des Kantons Solothurn und den Standesregeln des Schweizerischen Lehrerverbandes.
Turnhallenbelegungsplan Langendorf
Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
Die Schulen GESLOR haben mehrere Seniorinnen und Senioren im Einsatz. Mit ihrer grossen Lebenserfahrung und ihren Ressourcen wird der Unterricht bereichert. Die Beziehung zwischen den Generationen wird gefördert.
Seniorinnen und Senioren bereichern mit ihrer Lebenserfahrung und ihren
Ressourcen den Unterricht. Die Beziehungen zwischen den Generationen wird gefördert.
An einem halben Tag pro Woche werden die Seniorinnen und Senioren als unterstützende Klassenbegleitung sehr geschätzt und können ihr wertvolles Erfahrungswissen einbringen.
Weiterführende Informationen sind auf der Website der Pro Senectute Kanton Solothurn aufzufinden.
Turnhallenbelegungsplan Langendorf
Die Chutzen- und die Doppelturnhalle verzeichnen eine hohe Auslastung. Die ist dem Belegungsplan für das Schuljahr 2024/2025 zu entnehmen.
Unfallversicherung
Unfälle, die auf dem Schulweg, während dem Unterricht, in der Pause oder bei Ausflügen, Exkursionen und Lagern passieren, werden durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Dabei sind die Risiken Invalidität und Tod nicht gedeckt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob und in welchem Umfang solche Risiken für ihr Kind versichert werden sollen.
Wenn Kinder von Fremden angesprochen werden
Die Erfahrung zeigt, dass altersgemäss informierte, starke und selbstbewusste Kinder besser vor Gefahrensituationen geschützt sind als ängstliche, unsichere Kinder. Sachliches Sprechen über mögliche Gefahren und darüber, was sie selber tun können, schützt und stärkt Kinder und gibt ihnen Selbstvertrauen. Kinder schützen heisst Kinder stärken. Im Leitfaden Leitfaden des Schulamtes der Stadt Zürich finden sie wertvolle Hinweise und gute Tipps.
Schulleitungen | |||
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Gesamtschulleitung Schulleitung Zyklen 1 und 2 Langendorf Schulleitung Zyklen 1 und 2 Oberdorf Schulleitung Zyklen 1 und 2 Rüttenen Schulleitung Zyklus 3 | Michel Tschanz Annette Lindenmann Manuel Zuppiger Jasmine Scheidegger Michel Tschanz | 032 624 10 21 032 624 10 21 032 624 10 18 032 624 10 18 032 624 10 21 | |
GESLOR, Schulhausstrasse 6, 4513 Langendorf | |||
Schulverwaltung | Petra Kölliker Daniela Küenzi | 032 624 10 21 032 624 10 18 | |
Lenkungsausschuss | |||
Präsident Vizepräsident Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied | Ivan Schmitter Martin Ruch Urs Flück Christoph Loser Remo Meister Dagmar Rösler Schor Simone Wingeier | Rüttenen Oberdorf Langendorf Langendorf Rüttenen Oberdorf Langendorf | 032 621 96 85 076 515 03 49 |
Technische Dienste | |||
Leitung Hauswartdienste Schulhausabwart | Langendorf und Oberdorf Rüttenen | Benjamin Gfeller Philip Fluri | 079 460 04 94 077 492 32 79 |
Öffnungszeiten Schulverwaltung GESLOR | ||
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Vormittag 08.00 bis 11.30 Uhr | Nachmittag 13.30 bis 16.00 Uhr | |
Montag | ||
Dienstag | ||
Mittwoch | ||
Donnerstag | ||
Freitag |