GESLOR – Gemeinsame Schulstrukturen Langendorf, Oberdorf, Rüttenen
> Infobrief Übertritt 6. Klassen in SEK I
> Ablaufschema Quarantäne bei mutierten Virusformen
> Ablaufschema bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in den Zyklen 1 und 2
> Ablaufschema bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Jugendlichen im Zyklus 3
Schulleitungen | ||
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Gesamtschulleitung | Michel Tschanz | 032 624 10 21 |
Schulleitung Zyklen 1 und 2 Langendorf | Caroline Kiener | 032 624 10 18 |
Schulleitung Zyklen 1 und 2 Oberdorf | Jasmine Scheidegger | 032 624 10 21 |
Schulleitung Zyklen 1 und 2 Rüttenen | Stephanie Wüthrich | 032 624 10 18 |
Schulleitung Zyklus 3 | Michel Tschanz | 032 624 10 21 |
GESLOR, Schulhausstrasse 6, 4513 Langendorf | ||
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Schulverwaltung | Petra Kölliker | 032 624 10 21 |
Schulverwaltung | Susanne Zimmermann | 032 624 10 18 |
Lenkungsausschuss | |||
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Präsident | Ivan Schmitter | Rüttenen | 032 621 96 85 |
Vizepräsident | Martin Ruch | Oberdorf | 032 621 40 86 |
Mitglied | Urs Flück | Langendorf | 032 622 10 36 |
Mitglied | Simon Knellwolf | Rüttenen | — |
Mitglied | Christoph Loser | Langendorf | — |
Mitglied | Dagmar Rösler Schor | Oberdorf | 032 621 56 80 |
Mitglied | Simone Wingeier | Langendorf | — |
Abmeldung
Sie ziehen in eine Gemeinde ausserhalb des GESLOR-Schulkreises. Dann melden Sie uns dies bitte so früh wie möglich mit dem Abmeldeformular. So können wir die notwendigen Schritte rechtzeitige in die Wege leiten, damit ihrem Kind am neuen Schulort ein reibungsloser Start gelingt.
Absenzen
Bei Krankheit, Arzt- oder Zahnarztbesuch erwarten wir eine frühzeitige telefonische oder schriftliche Benachrichtigung. Bitte informieren sie die Klassenlehrperson rechtzeitig, wenn möglich vor Unterrichtsbeginn. Bei längeren oder wiederholten Absenzen kann die Klassenlehrperson ein Arztzeugnis verlangen.
Anmeldung
Neuanmeldungen von Schülerinnen und Schülern melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten bitte so früh wie möglich und mit dafür vorgesehenen Anmeldeformular der Schulverwaltung. Ein geregeltes Anmeldeverfahren dient der zuverlässigen und raschen Erfassung aller wichtigen Personendaten und dem qualitativ guten Informationsaustausch zwischen ehemaligen und zukünftigen Schulen der Kinder und Jugendlichen.
Beratung in schwierigen Schulsituationen
Eine Besprechung der Schulsituation mit einer neutralen, fachkompetenten Beratungsperson kann einer Schülerin oder einem Schüler eine andere Sichtweise ermöglichen und damit ein anderes Auftreten, ein anderes Verhalten bewirken. Bei Bedarf melden sie sich bitte beim erfahrenen Berater, Coach, Sozialarbeiter und Supervisor Ruedi Spiegel.
Mögliche Besprechungsthemen:
Angst, in die Schule zu gehen
Angst vor Prüfungen
Ich werde gehänselt, geplagt, ausgeschlossen
Fehlende Konzentration
Entscheid Berufslehre oder weiterführende Schule
Deutsch als Zweitsprache
Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) richtet sich an Kinder ohne oder mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache. Der DaZ-Unterricht vermittelt den gezielten Erwerb von Deutsch als Zweitsprache und fördert die Integration in den Kindergarten und in die Schule. Der DaZ-Unterricht unterstützt Kinder beim Aufbau der notwendigen Kenntnisse der Unterrichtssprache, so dass sie dem Regelunterricht folgen und erfolgreich lernen können.
Dispensationen
Begründete Dispensationen bis vier Halbtage kann die Klassenlehrperson gewähren. Begründete Dispensationen für mehr als vier Halbtage sind durch die Schulleitung zu bewilligen. Bitte reichen sie frühzeitig ein Dispensationsgesuch ein.
Disziplinar-Reglement
Es ist verboten, sich bei angebrochener Nachtzeit auftragslos auf den Strassen, dem Turnplatze und anderen öffentlichen Plätzen herumzutreiben. Ferner ist das Abbrennen von Feuerwerk untersagt. Beachten sie bitte das vollständige Disziplinar-Reglement.
Einverständniserklärung Website
Unsere Website enthält neben den wichtigsten Informationen auch Bilder von Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler. Wir verzichten generell auf Nennung der Namen von Kindern. Aus Gründen des Persönlichkeits-, Daten- und Urheberrechtsschutzes benötigen wir die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, um Bilder von Kindern und Jugendlichen auf unserer Website zu veröffentlichen. Wir bitten Sie, die entsprechende Einverständniserklärung auszufüllen und unterzeichnet an die Schulverwaltung zu senden.
Ferienplan
Eine Übersicht über die Schulferien und unterrichtsfreie Tage für die Schuljahre 2020/2021 sowie 2021/2022 finden sie hier.
Jokertage
Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Angabe von Gründen fernbleiben. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten teilen den Bezug von solchen Jokertagen vorgängig mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Die kommunale Aufsichtsbehörde kann bestimmen, ob bei besonderen Schulanlässen wie Besuchs- oder Sporttage keine Jokertage bezogen werden dürfen. Die Meldung von Jokertagen erfolgt in schriftlicher Form frühzeitig mit dem dafür vorgesehenen Formular. Der versäumte Schulstoff muss in Eigenverantwortung vor- bzw. nachgeholt werden.
Kommunikations- und Konfliktlösungsablauf
in Bearbeitung
Kopfläuse
Die Informationen, Hinweise und Merkblätter zum Befall und den Behandlungsmöglichkeiten von Kopfläusen finden sie auf der Website vom Gesundheitsamt des Kantons Solothurn.
Leitbild
In unserem Leitbild halten wir gemeinsam unsere Visionen und Ziele einer guten Schule fest. Wir streben eine Schule an, in welcher es allen Beteiligten wohl sein kann und in der die Kinder im Sinne des Lehrplanes 21 gefördert werden. Dieses Leitbild hilft uns, unsere Schule in diese Richtung zu entwickeln.
Logopädie
Das Arbeitsfeld einer Logopädin oder eines Logopäden umfasst die Abklärung, Beratung und Therapie von Kindern mit Störungen der mündlichen und schriftlichen Sprache. Ziel der Logopädie ist eine Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit des Kindes. Zur Früherkennung und Kontrolle werden im Kindergarten logopädische Reihenuntersuchungen durchgeführt. Eine Anmeldung ist jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Eine Anmeldung kann durch die Lehrpersonen, die Kinderärztinnen oder Kinderärzte sowie durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten erfolgen. Das Vorgehen, die Häufigkeit und die Dauer der Therapie werden individuell auf das Kind abgestimmt.
MS-Teams
Matthias Steinmann hat eine Videoanleitung zur Einrichtung von MS-Teams für Schülerinnen und Schüler der GESLOR erstellt. Damit gelingt es bestimmt, den Zugang zu MS-Teams einzurichten.
Mutation
Sie ziehen innerhalb der GESLOR-Gemeinden um, Familienverhältnisse oder Namen ändern sich. Dann füllen sie bitte das Mutationsformular aus und senden dieses an die Schulverwaltung.
Richtlinien IT-Infrastruktur
Die Schulen GESLOR stellen allen Schülerinnen und Schülern ein Konto für den Zugriff aufs Intranet und zum Versenden bzw. Empfangen von E-Mails zur Verfügung. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist für sein Konto selbst verantwortlich. Bitte beachten sie die Richtlinien zur IT-Infrastruktur, die Verantwortlichkeiten sowie die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen. Mit ihrer Unterschrift erklären sie, die Nutzungsvorschriften zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten. Wir bitten sie, die Richtlinien IT-Infrastruktur unterzeichnet an die Schulverwaltung zu senden.
Schulbesuche
Zur Zeit sind wegen der Covid-19 / Sars-CoV-2-Pandemie keine Schulbesuche erlaubt.
Schulvereinbarung
Die Schulvereinbarung stellt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auf eine gemeinsame, verbindliche Basis. Sie legt die Grundregeln für eine motivierende und disziplinierte Schulkultur fest und beugt möglichen Konflikten vor. Die Schulvereinbarung richtet sich nach dem Leitbild der Schule, dem Volksschulgesetz des Kantons Solothurn und den Standesregeln des Schweizerischen Lehrerverbandes.
Unfallversicherung
Unfälle, die auf dem Schulweg, während dem Unterricht, in der Pause oder bei Ausflügen, Exkursionen und Lagern passieren, werden durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Dabei sind die Risiken Invalidität und Tod nicht gedeckt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu entscheiden, ob und in welchem Umfang solche Risiken für ihr Kind versichert werden sollen.
Wenn Kinder von Fremden angesprochen werden
Die Erfahrung zeigt, dass altersgemäss informierte, starke und selbstbewusste Kinder besser vor Gefahrensituationen geschützt sind als ängstliche, unsichere Kinder. Sachliches Sprechen über mögliche Gefahren und darüber, was sie selber tun können, schützt und stärkt Kinder und gibt ihnen Selbstvertrauen. Kinder schützen heisst Kinder stärken. Im Leitfaden Leitfaden des Schulamtes der Stadt Zürich finden sie wertvolle Hinweise und gute Tipps.
Offene Stellen per 1. August 2021
Wir suchen auf Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 eine schulische Heilpädagogin / einen schulischen Heilpädagogen im Pensum von 20 Lektionen pro Woche (70 %). Bitte beachten Sie das vollständige Stelleninserat. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am 31.03.2021.
Wir suchen auf Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 eine Logopädin / einen Logopäden im Pensum von 22 Lektionen pro Woche (76 %). Bitte beachten Sie das vollständige Stelleninserat. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis am 31.03.2021.